Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Staat. Der Staat garantiert seinen Bürgern verschiedene Arten von Versicherungen, Renten, Kindergled und Sozialhilfen. Die Sozialversicherung umfaßt: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehörigen. Jede Familie bekommt das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren. Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld – 1 Jahr). Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen – sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente. Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a.Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn. Mutterschaftshilfe umfaßt die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach. Die Sozialhilfe umfaßt das Wohngeld (ein Zuschuß zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw
Die Sozialversicherung umfaßt: die Krankenversicherung, die Unfall- und die Invalidenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Versicherten und von den Arbeitgebern aufgebracht. Zur Familienhilfe gehört das Krankengeld bei Krankheit des Kindes und Hilfe im Fall des Todes eines Familienangehörigen. Jede Familie bekommt das Kindergeld für jedes Kind bis zu 16 Jahren, bei Schul- und Berufsausbildung bis zu 27 Jahren.
Die Arbeitslosenversicherung gibt jedem Versicherten im Falle der Arbeitslosigkeit bis zu 68% des Nettolohnes (das Arbeitslosengeld – 1 Jahr).
Nach der Vollendung des 65. Lebensjahres (für die Frauen und in einigen Fällen – sogar nach dem 60. Lebensjahr) bekommt jeder Bürger eine Rente.
Die Krankenversicherung besteht aus: Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe, Sterbegeld, Familienhilfe u. a.Bis zu 6 Wochen bekommt jeder Arbeitnehmer im Krankheitsfall seinen Lohn.
Mutterschaftshilfe umfaßt die bezahlte Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt und 2 Monate danach.
Die Sozialhilfe umfaßt das Wohngeld (ein Zuschuß zur Miete), die Ausbildungshilfen, Beihilfen für Bekleidung, Schuhe, Haushalt usw